Rothausen wurde 855 das erste Mal urkundlich erwähnt. 1181 übergaben Hermann und Wicker von Rothausen „villam Rodenhusen“ in den Besitz des Klosters Bildhausen. 1194 überschrieb Bischof Heinrich von Würzburg Abt Werner von Bildhausen die „Kirche von Rodhausen“, womit er Kirche und Gemeinde von der bisherigen Mutterpfarrei Mellrichstadt löste. Mendhausen übte als Filiale von Mellrichstadt bis dahin die kirchlichen Rechte in Rothausen aus. Der Bildhäuser Abt schickte nun Patres als Pfarrherren nach Rothausen.
Spätestens 1544 hielt die Reformation in der Gemeinde Einzug. Der nun folgende Streit um das Besetzungsrecht zwischen dem Landesherren und dem Kloster Bildhausen wurde erst 1656 beigelegt. Die geistliche Rechtsprechung und das Patronatsrecht wurden dem Haus Sachsen zugestanden. 1808 wurde das sächsische Rothausen dem Großherzogtum Würzburg einverleibt. Erst als in Folge der völligen Umwandlung der politischen Verhältnisse ganz Unterfranken 1814 dem Königreich Bayern angegliedert wurde, bestimmte man, dass Höchheim Filiale des nahe gelegenen Rothausen und dafür der seit 1560 zu Rothausen gehörende Filialort Gollmuthhausen mit Aubstadt verbunden wird. Der Dekanatssitz war zunächst in Waltershausen, dann in Aubstadt und ging 1845 an Rothausen über. Erst 1947 wurde der Sitz des Dekanats nach Bad Neustadt verlegt. Seit 1995 gehört Rothausen zur Pfarrei Irmelshausen.
Der Kirchturm von Rothausen ist dreigeschossig und hat einen Achteckhelm über vier Seiten. Der Turmunterbau und die Sakristei der Kirche entstanden im 15. Jh. 1608 erfolgte der Neubau einer Kirche. Dieses Gotteshaus ist im Dreißigjährigen Krieg 1635 bis auf die Fundamente, einer Längsmauer und einem Turmstumpf niedergebrannt. Der Wiederaufbau konnte 1658 unter Pfarrer Johann David Göbel abgeschlossen werden. Von ihm ist an der Nordwand des Langhauses ein Epitaph erhalten.
Im flachgedeckten Langhaus mit drei Fensterachsen sind Portale westlich und südlich in der Mittelachse. Die umlaufende Empore auf drei Langhausseiten steht auf gebauchten Holzpfosten. Die Jahreszahl des Wiederaufbaus ist im Pfosten zum Aufgang der Empore eingeschnitzt. Die Langhausdecke ist mit einfachem Stuckleistenwerk aus dem 17. Jh. versehen. Der barocke Altar mit Maria, der Mutter Jesu und dem Jünger Johannes unter dem Kreuz aus der zweiten Hälfte des 17. Jh. hat zwei gewundene Säulen und seitlich Knorpelwerk. Die Kanzel stammt aus der Zeit um 1800. Die ursprüngliche Bekrönung des Schalldeckels der Kanzel mit dem Auferstandenen befindet sich nun im Chorraum.
Beeindruckend ist das Buntglasfenster mit der Darstellung der Bergpredigt (Mt 5).
Am Taufstein von 1658 befinden sich am achtseitigen Becken Reliefs von Mose, der Taufe Christi, dem Osterlamm, der Kreuzigung und der Sendung des Heiligen Geistes.
Bei der in den 80er Jahren des 20. Jh. erfolgten Renovierung wurde u.a. ein Fresko von 1658 freigelegt, das die ganze Fläche über den Triumphbogen einnimmt. Es zeigt in der Mitte den Auferstandenen Christus, links eine Engelschar und rechts den Höllenrachen. Ein Prachtstück ist auch die für eine kleine Dorfkirche enorm große Orgel mit einem Werk aus dem Jahre 1867 der Orgelbauer Schmidt und Möller aus Schmiedefeld und einem Barockgehäuse im „Thüringer Stil“ von dem Meister Matthias Obermüller/Meiningen aus dem Jahr 1723. An der Emporenbrüstung vor der Orgel befinden sich Malereien mit musizierenden Engeln.
Dieser Text wurde in Zusammenarbeit von Kreisheimatpfleger Reinhold Albert und Pfarrerin Beate Hofmann-Landgraf für das Buch "Kirchen im Landkreis Rhön-Grabfeld" (ISBN 978-3-939959-06-9) erstellt.
Literatur: Winrich Gutzeit: Rothausen und Gollmuthhausen. In: Dekanat Bad Neustadt an der Saale, 1984, S. 113 f.; Hans Karlinger: Die Kunstdenkmäler von Bayern, Band Bezirksamt Königshofen, 1915; Hermann Fischer/Theodor Wohnhaas: Historische Orgeln in Unterfranken, 1981
Die Kirche ist auch Fahrradkirche.
Kerzen zum Entzünden stehen bereit an einem Kerzenständer, der die Weltkugel symbolisiert.
Kirchenbeschreibungen und Postkarten können käuflich erworben werden.
Gerne können im Pfarramt Kirchenführungen vereinbart werden.